AGB der FAT
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche, zwischen der FAT , Klingenhofstraße 72, 90411 Nürnberg, vertreten durch den Inhaber Herrn Göksu Tetik und dem Kunden bzw. Nutzer des Internetangebotes von www.fat-fahrzeugaufbereitung.de entstehenden Rechtsverhältnisse. In ihnen sind die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt.
Allgemeine Auftragsbedingungen, nachfolgend kurz – Bedingungen – genannt
1. Präambel
FAT ist ein Unternehmen, dessen Gegenstand sämtliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Fahrzeugaufbereitung im weitesten Sinne ist. Diese Leistungen können private und gewerbliche Endkunden nutzen. Die FAT bietet diese Dienstleistung im eigenen Namen an. Neben den gesetzlichen Bedingungen und Vorschriften kommen nachfolgende Bedingungen zur Anwendung.
2. Geltungsbereich
a)
Die nachstehenden Bedingungen gelten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart oder ergänzt, für alle Dienstleistungen der FAT im Zusammenhang mit ihr erteilten Aufträgen.
b)
Abweichende Bedingungen von diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten nicht, oder müssen seitens der FAT schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.
3. Leistungen der FAT
a)
Fahrzeugaufbereitung, Smart-Repair, Pflege und Geruchsneutralisation für Fahrzeuge aller Art. Mit der Übermittlung eines Auftrags gleich, ob auf schriftlichem oder elektronischem Wege, einschließlich E-Mail, beauftragt der Kunde die FAT verbindlich, ihm mindestens ein Angebot der von ihm im Auftrag genannten Dienstleistung zu erstellen
b)
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass das Angebot in der Regel beispielhaft und unverbindlich ist und die Vertragspartner/Anbieter sich die Annahme bis zur Vorlage eines von dem Auftraggeber unterzeichneten Vertragsformulars vorbehält. Angebote der Vertragspartner ergehen ferner regelmäßig unter dem Vorbehalt ausreichender Bonität, die auf Aufforderung auftraggeberseitig nachzuweisen und zu belegen ist. Ein Annahmezwang für die FAT besteht nicht.
c)
Die Weiterleitung, Versendung, Übergabe oder Übermittlung der Vertragsunterlagen und entscheidungsrelevanten Informationen an die Vertragspartner ist Teil der Leistung der FAT und Gegenstand des insoweit erteilten Auftrags.
d)
Sofern die eingereichten Informationen oder Unterlagen unvollständig oder in sonstiger Weise für eine Antragsbearbeitung nicht verwertbar (z.B. nicht unter-schrieben, Kopie unleserlich) sind, so teilt die FAT dies dem Kunden schnellstmöglich per E-Mail oder telefonisch mit unter Angabe, welche Unterlagen und/oder Informationen nachzureichen, zu ergänzen oder zu vervollständigen sind.
e)
Nicht Gegenstand der Leistungen der FAT nach diesem Auftrag ist die Besorgung, Zusammenstellung, Korrektur oder Aktualisierung bonitätsrelevanter Unterlagen oder des Kunden oder die Besorgung oder Organisation zusätzlicher Sicherheiten als Voraussetzung für einen Vertragsabschluss. Sofern solche zusätzlichen Leistungen nach Auffassung von der FAT zur Herbeiführung oder Förderung einer positiven Vertragsentscheidung erforderlich sein sollten, wird die FAT den Auftraggeber hierauf hinweisen. Dem Auftraggeber steht es sodann frei, die FAT mit weiteren Leistungen der vorgenannten Art gesondert und gegen Vergütung zu beauftragen. Solche zusätzlichen Leistungen, sind Gegenstand einer mit dem Auftraggeber gesondert zu treffenden Vereinbarung.
4. Leistungen des Auftraggebers
a)
Der Auftraggeber verpflichtet sich mit Auftragserteilung zur Erbringung aller üblicherweise im Zusammenhang mit der Beauftragung erforderlichen Unterlagen und Informationen.
b)
Sämtliche Auskünfte sind vollständig und wahrheitsgemäß zu erteilen. Urkunden sind auf Verlangen im Original vorzulegen, so dass Kopien hiervon gefertigt werden können. Die Vorlage von Urkunden bzw. die Erteilung von Auskünften durch den Auftraggeber ist nach Möglichkeit im eigenen Interesse zu beschleunigen.
5. Haftung
a)
Die FAT liefert alle Informationen zu den vorgeschlagenen bzw. dem Auftraggeber übermittelten Verträgen/Produkten, insbesondere zum Leistungsumfang, Preisen und Konditionen. Eine Haftung seitens der FAT für die Aktualität, Vollständigkeit, Qualität und Richtigkeit ist generell ausgeschlossen.
b)
Haftungsansprüche gegen die FAT wegen Schäden, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der FAT kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt oder die Verletzung auf einer Kardinal-oder wesentlichen Vertragspflicht beruht. Für das Abhandenkommen von sich im Fahrzeug befindlichen Wertgegenständen jeglicher Art wird keinerlei Haftung übernommen.
Auch für bereits vorhandene Schäden, die vor Beginn der jeweils zu erbringenden Dienstleistung an dem betreffenden Fahrzeug schon vorhanden waren und durch die noch zu erbringende Dienstleistung an diesem Fahrzeug vergrößert werden könnten, wird nach in Kenntnissetzung und Zustimmung zur Durchführung entsprechender Dienstleistung des Auftraggebers keinerlei Haftung übernommen.
Die FAT übernimmt keine Garantie für den Erfolg der von ihr am Kraftfahrzeug ausgeführten Arbeiten, wenn der Zustand des Kraftfahrzeugs schon vorab an einem Erfolg zweifeln lässt. Über diesen Umstand wird der Kunde vor Beginn der Arbeiten unterrichtet. Für möglicherweise auftretende Flecken nach der pflegenden Innen- ebenso wie bei der Sitzreinigung, übernimmt FAT keinerlei Haftung.
Motorraum- und Motorwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektronikabdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt die FAT keine Haftung. Mit der Auftragserteilung zur Motorraum- und Motorwäsche bestätigt der Kunde den einwandfreien Zustands der Elektronikabdichtung im Motorraum an seinem Kraftfahrzeug. Für Schäden durch Hagel, Sturm, Erdbeben, Überschwemmung, Feuer, Leitungswasser, Diebstahl des Fahrzeuges oder des Inhaltes des Fahrzeuges kann keine Haftung übernommen werden.
c)
Die Ersatzpflicht ist bei der Verletzung von Kardinal- oder wesentlichen Vertragspflichten jeweils auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
d)
Alle dem Auftraggeber übermittelten ersten Angebote sind unverbindlich und verstehen sich für den Auftraggeber als Vorschläge.
e)
Die FAT gibt keine verbindlichen Auskünfte zu Fragen des Steuerrechts. Sofern der Auftraggeber mit der Beauftragung bestimmte wirtschaftliche oder steuerliche Zwecke verfolgt, haftet die FAT nicht für die Erreichung dieses Zwecks. Es wird darauf hingewiesen, dass die Erteilung verbindlicher steuerlicher Auskünfte ausnahmslos den Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder den Finanzbehörden vorbehalten ist.
6. Wirksamwerden der Auftragsbedingungen
a)
Mit der vollständigen Zurverfügungstellung der Selbstauskunft, Vollmachten, oder betriebswirtschaftlichen Auskünften, die – ggf. nach Mitteilung der FAT gem. Ziff. 3. d oder e dieser Bedingungen – schließt der Auftraggeber einen verbindlichen Dienstleistungsauftrag mit der FAT, auf Grundlage dieser Bedingungen.
b)
Der Auftraggeber erhält von der FAT eine von ihm unterzeichnete Abschrift der Auftragsbestätigung bzw. eine Bestätigungs-E-Mail auf die von ihm im Rahmen der Auftragserstellung angegebene E-Mail-Adresse. Die Bestätigungs-E-Mail enthält einen ausdrücklichen Hinweis auf die vorliegenden Auftragsbedingungen nebst Hinweise zum Ort deren Veröffentlichung (Anzeige- oder Downloadlink). Der Auftraggeber muss zur finalen Beauftragung den Eingang dieser E-Mail akzeptieren und diese Auftragsbedingungen und ggf. Nebenbedingungen per E-Mail bestätigen.
7. Widerruf/Geltung der Vermittlung/Abweichende Angaben Dritter
a)
Der Dienstleistungsauftrag ist bis zur Vorlage eines Angebots eines zum Vertragsschluss – ggf. unter Vorbehalt – bereiten Dritten jederzeit einseitig widerruflich.
b)
Zusagen / Ausschlüsse / Verzichtserklärungen seitens Dritter zu Lasten derFAT gelten nur, wenn die FAT informiert wurde und diese Abweichung seitens der Geschäftsleitung der FAT schriftlich (per E-Mail) bestätigt wurde. Die Vertragspartner der FAT sind über bestehende Vertragsbedingungen darüber informiert, dass sie keine Zusagen / Ausschlüsse / Verzichtserklärungen zu Lasten der FAT abgeben dürfen.
c)
Widerrufbelehrungen im Vertragsverhältnis zur FAT kann der private Auftraggeber gegenüber der FAT formlos und ohne Begründung per Post, E-Mail oder Telefax übermitteln.
8. Vertragsstrafe
Für den Fall, dass der Auftraggeber im Rahmen der Auftragserteilung verbindlich vereinbarte Termine nicht wahrnehmen kann, verpflichtet er sich FAT gegenüber, diese mindestens 2 Werktage vorher in Schriftform oder auf elektronischem Wege (E-Mail) abzusagen. Maßgeblich hierfür ist das Eingangsdatum der Absage.
Andernfalls behält sich FAT vor, einen Schadensersatz für entgangenen Verdienst in Höhe von mindestens 50€ zu erheben. Der FAT ist der Nachweis eines im Einzelfall höheren Schadens eröffnet.
Für den Fall, dass der Auftraggeber im Rahmen seiner Beauftragung bzw. des hiermit erteilten Dienstleistungsauftrag vorsätzlich unwahre oder bewusst unvollständige Angaben zum Objekt oder zu wesentlichen Faktoren seiner Bonität gemacht hat, wird hiermit die Verwirkung einer an die FAT zu zahlenden Vertragsstrafe in Höhe von 20 % des Auftragswert vereinbart. Der FAT ist der Nachweis eines im Einzelfall höheren Schadens eröffnet.
9. Angebotsannahme/Zusage/Erledigung
a)
Verbindlich wird eine Angebotsannahme/Zusage der Vertragspartner/Anbieter erst, wenn alle notwendigen und angeforderten Unterlagen zur Prüfung vorgelegt werden, alle gemachten Angaben korrekt sind und die Vertragspartner/Anbieter ihre Annahme/Zusage nochmals verbindlich bestätigen.
b)
Die Beauftragung endet, ohne dass es einer Kündigung oder sonstigen Erklärung bedarf, mit seiner Erledigung durch Zustandekommen eines auf Initiative von der FAT vermittelten Dienstleistungsauftrags zwischen dem Kunden und FAT.
10. Reklamationen
a)
Die durchgeführten Leistungen der FAT werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeugs überprüft. Reklamationen können ausschließlich nur nach erbrachter Leistung geltend gemacht werden. FAT hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist.
b)
Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein von FAT schriftlich festzuhalten.
c)
Reklamationen, die sich auf eine Beschädigung am Fahrzeug durch FAT beziehen bzw. verursacht sein können, müssen unverzüglich fotografisch dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Anerkennung der Reklamation nicht möglich.
11. Zahlungsbedingungen/Zahlungsvereinbarungen
Nach Beendigung der von FAT erbrachten Leistung, erfolgt die bei Auftragserteilung vereinbarte Vergütung als Barzahlung/Kartenzahlung (z.B. EC-Karte, Visa etc.) gegen Quittung bei Herausgabe des Fahrzeugs.
In Ausnahmefällen kann nach Vereinbarung eine Rechnungsstellung zum Zweck einer Überweisung mit ausdrücklich genannten Zahlungsziel erfolgen.
12. Datenschutz
a)
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Bankgeheimnis finden Anwendung. Sämtliche personenbezogenen Daten werden streng vertraulich behandelt und werden nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht oder gerichtliche oder behördliche Verfügung dies erfordert. Die Weitergabe solcher Daten und Informationen an Vertragspartner/Anbieter der FAT ist jedoch zulässig und hiervon ausgenommen, soweit dies zur Auftragserledigung erforderlich ist und der jeweilige Vertragspartner/Anbieter seinerseits die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen gegenüber der FAT versichert hat.
b)
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die FAT und die Vertragspartner/Anbieter seine personen-/firmenbezogenen Daten zum Zwecke der Auftragsdurchführung sowie für zukünftige Aktivitäten der FAT speichert und ihm weitere Angebote unterbreitet. Dieses Einverständnis kann jederzeit formlos und ohne Begründung widerrufen werden.
c)
Ergänzend hierzu gelten die Datenschutzrichtlinien der FAT und das Verfahrensverzeichnis Datenschutz, die auf der Internetseite der FAT ( www.fat-fahrzeugaufbereitung.de ) zur Verfügung stehen. 13. Laufende Betreuung
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die FAT ihn im Rahmen der Betreuung/Vertragsabschluss per Telefon/Brief/E-Mail/SMS/Fax/Newsletter kontaktieren kann. Dieses Einverständnis kann jederzeit formlos und ohne Begründung widerrufen werden.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine der aufgeführten Allgemeinen Auftragsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bedingung ist durch eine ihrem wirtschaftlichen und rechtlichen Inhalt am nächsten kommende Bedingung zu ersetzen. Entsprechendes gilt für eine Regelungslücke. 9. Angebotsannahme/Zusage/Erledigung
a)
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der jeweils aktuelle Sitz der FAT, soweit die Auftragserteilung im Zusammenhang mit einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit des Auftraggebers erfolgt. Ansonsten gelten die gesetzlichen Vorschriften.
b)
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsvorschriften des EGBGB.
Stand: Februar 2022